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Daten – zwischen Verwertung und Schutz

 

Nehmen wir das fiktive Beispiel eines E-Commerce aus Neuenburg, das Artikel für Kinder verkauft. Sein Kundenstamm befindet sich in der Schweiz. Wenn nun hin und wieder ein belgische, deutsche oder spanische Kundin etwas bestellt, so ergibt sich daraus keine Notwendigkeit, sich der DSGVO anzupassen. «Es muss die Absicht bestehen, den europäischen Markt ins Visier zu nehmen», präzisiert Sylvain Métille. Wenn die Webseite des E-Commerce explizit anbietet, auch in die Europäische Union zu liefern, Marketingkampagnen auf den europäischen Märkten initiiert oder die Zollabfertigung und Erstattung der Umsatzsteuer garantiert, muss es sich an die DSGVO anpassen.»

Da konkrete Zahlen fehlen, ist es schwierig prozentual zu bestimmen, wie viele Schweizer Firmen betroffen sind. Manche Organisationen gehen von bis zu 75% aus – wahrscheinlich um die Unternehmen zu mobilisieren; andere schätzen 30%. Die Wirklichkeit liegt wahrscheinlich irgendwo dazwischen. Tatsache ist, dass lediglich die grossen Schweizer Unternehmen, die ohnehin bereits über Zweigniederlassungen in der Europäischen Union verfügen, mit der Umstellung begonnen haben. Andere Firmen sind viel weniger weit, und zwar vor allem jene, die nur von der ausserterritorialen Geltung der DSGVO betroffen sind. Worum geht es dabei?

Die ausserterritoriale Geltung berührt alle Schweizer Unternehmen ohne eigene Niederlassung in der EU, die – auf Schweizer Boden – personenbezogene Daten von Europäern verwenden. Ebenso aber Schweizer Unternehmen, wenn sie Werbung mit Blick auf die europäischen Märkte machen oder europäische Daten zum Konsumverhalten von Nutzern verwenden. Ein Walliser Hotelbetreiber, der sich Profile über seine italienischen, schwedischen und deutschen Kunden anlegt, um ihnen für weitere Aufenhalte Angebote zuzusenden, ist von der Verordnung betroffen. Ebenso ein Netzbetreiber einer Webseite, die Webtracking verwendet, um das Verhalten seiner Kunden im Netz zu beobachten. Der Grund? Diese Aktivität ermöglicht es ihm, ein Profil über das Verhalten und die Konsumgewohnheiten der Internetbenutzer zu erstellen.

Redaktion – Mehdi Atmani – Flypaper Media _ Illustration – Jérôme Viguet – Cartoonbase SÀRL

Dieser Artikel ist ein Auszug aus dem Buch “Ein Einblick in 20 Jahre Innovation”. Softcom ist 20 Jahre alt geworden und hat sich mit den Herausforderungen der Digitalisierung auseinandergesetzt, wie sie in den letzten Jahren erlebt wurde. Es ist aber vor allem auch eine zukunftsorientierte Auseinandersetzung, in der nicht nur die Chancen, sondern auch die Grenzen und Risiken thematisiert werden.

Dieses einmalige Buch würden wir Ihnen sehr gerne schenken.